Der gläserne Schüler!

Worum geht es?

Die Bayerische Staatsregierung beabsichtigt, ein „Automatisiertes
Verfahren zur Unterstützung der Schulen“ einzuführen. Sie erhofft sich
davon im Wesentlichen einen Bürokratieabbau an den Schulen, eine
verbesserte Bildungsplanung und eine umfassendere Grundlage für
statistische Auswertungen.
Zu diesem Zweck ist geplant, eine zentrale Datenbank einzuführen,
die umfangreiche persönliche Daten jedes Schülers enthalten soll.


Welche Daten sollen gespeichert werden?


Stammdaten:

• Name, Vornamen, Tag der Geburt, Geburtsort, Geschlecht,

Staatsangehörigkeit
• Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach
Deutschland, Muttersprache)
• Religionszugehörigkeit
• Jahr der Ersteinschulung
• erworbene Abschlüsse
• Adressdaten

Daten zum Unterricht:

• Daten zur Förderung (sonderpädagogische Förderung, Teilstörung,

sonstige Fördermaßnahmen)
• ganztägige Betreuung, Schülerheim oder Internat,
Gastschulverhältnis
• übertrittsrelevante Daten zur Schullaufbahn (aktuell besuchte
Schule, Schulpflicht, Feststellung zur Übertrittseignung betreffend
Gymnasium, Realschule und Hauptschule, Vorbildung, Austrittsdatum,
Zielschule)
• Daten zum aktuellen Unterricht (Jahrgangsstufe, Bildungsgang,
Fremdsprachen, Berufsausbildung, Erreichen des Ziels der
Jahrgangsstufe, Art der Wiederholung, Art des Vorrückens, die
von Schülerinnen und Schülern im laufenden Schuljahr besuchten
Unterrichtseinheiten)

Daten zu Erziehungsberechtigten:

• Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten, auch Daten

früherer Erziehungsberechtigter
Leistungsdaten:
• Ergebnisse der Jahrgangsstufentests und der
Orientierungsarbeiten, Grund für Nichtteilnahme
(Sonderpädagogische Fördermaßnahmen, Lese-
Rechtschreibschwächen), erreichte Punkte je Aufgabe
• Ergebnisse der zentralen Abschlussarbeiten, Förderschwerpunkt,
Prüfungsstart, Prüfungsfach, Punkte/Note je Prüfungsfach und
Prüfungsteil, Abschlusszeugnisnote, Teilnahme am Nachtermin,
Herkunftsschule bei Externen.


Wo liegen die Probleme?

Die angestrebten Ziele klingen auf den ersten Blick durchaus
ansprechend, besorgniserregend ist hingegen die vorgesehene
Umsetzung. Wie Sie anhand des Umfangs der gespeicherten Daten
ersehen können, soll ein Super-Register entstehen, in dem sehr
persönliche Angaben während der gesamten Schullaufbahn erfasst
und gespeichert werden sollen. Die Piratenpartei hat überhaupt kein
Verständnis dafür, dass jeder Mensch schon als Schulkind umfassend
erfasst, registriert und gespeichert werden soll. So steht am Ende eines
sehr fragwürdigen Prozesses der gläserne Schüler!


Welche Ziele will die Staatsregierung erreichen?

• Verwaltungsvereinfachung für die Schulbehörden
• Bürokratieabbau an Schulen
• Verbesserte Planungsgrundlagen
• Verbesserte Politikunterstützung
• Verbesserte Evaluation bildungspolitischer Entscheidungen
• Erfüllung der überregionalen und internationalen statistischen
Datenanforderungen

(QUELLE: INTERNETSEITE DES KULTUSMINISTERIUMS)


Warum sind die Piraten gegen die Datenbank?



Fragwürdiger Name


Die detaillierten Statistiken sollen eine solide Planungsgrundlage bieten,
um z.B. einen Förderbedarf frühzeitig zu erkennen. Wir meinen, dass
die Probleme im Bildungswesen nicht fehlende Statistiken, sondern
fehlende Lehrkräfte und zu große Klassen sind.


Zweifelhafter Beitrag zum Bürokratieabbau

Einerseits sollen die Schulen durch Eliminierung von
Doppelherhebungen usw. entlastet werden, andererseits werden die
Schulen im gleichen Atemzug verpflichtet, eine Vielzahl von Angaben
und Merkmalen zu erheben, zu erfassen und in die zentrale Datenbank
einzustellen und diese stets zu aktualisieren. Es ist daher unter dem
Strich keine Entlastung zu erwarten, sondern eher eine Mehrbelastung
an Verwaltungstätigkeiten.


Einschnitt in die informationelle Selbstbestimmung

Das Wesen des Grundrechts auf Informationellen Selbstbestimmung
liegt darin, selbst zu bestimmen, wer welche Daten zur eigenen
Person kennen und verarbeiten darf. Der Gesetzentwurf verpflichtet
die Betroffenen zur Auskunft über persönlichste Verhältnisse wie
Stärken, Schwächen und Entwicklungsdefizite des Schülers sowie den
religiösen Hintergrund und Migrationsstatus der Familie. Wir sind
gegen die verpflichtende Erstellung von Persönlichkeitsprofilen aller
Schüler. Verpflichtende Datenerhebung darf nur dort stattfinden, wo
eine tatsächliche Notwendigkeit gegeben ist.


Gefährdung durch Stigmatisierung

Wie kürzliche Datenskandale zeigen, besteht bei zentralen
Datensammlungen aufgrund technischer oder personeller
Unzulänglichkeiten immer die grundsätzliche Möglichkeit, dass
Unbefugte sich Zugriff verschaffen und die Daten an unberechtigte
Stellen abfließen. Bei derart sensiblen Daten wäre das der
datenschutztechnische Super-GAU.


Gefahr von Datenmissbrauch und Datenabfluss

Noch sieht der Gesetzentwurf eine Zweckbindung zur Unterstützung
der Schulanmeldung, des Schulwechsels, der Kooperation von
Schulen und zur Überwachung der Schulpflicht vor. Wie sich der
Zugriff auf diese Daten in Zukunft entwickeln wird, ist nicht gewiss.
Vorhandene Daten wecken Begehrlichkeiten. Und so werden heute
Abfragemöglichkeiten, die ursprünglich zur Aufdeckung terroristischer
Geldströme eingeführt wurden wie selbstverständlich von Sozialämtern
zur Durchleuchtung der Antragsteller genutz.


Was können Sie tun?

• Drücken Sie offen Ihren Unmut gegen die Datenspeicherung aus
• Wenden Sie sich an Ihren Landtagsabgeordneten
• Schreiben Sie ans Kultusministerium
• Aktivieren Sie weitere Eltern oder den Elternbeirat an Ihrer Schule,
um z. B. eine Unterschriftensammlung durchzuführen und leiten Sie
diese an das Kultusministerium weiter
• Sprechen Sie Pressevertreter auf das Thema und Ihre Bedenken an

09.06.2008. 12:17